Was Ihre Zahnbehandlung mit der Inflation zu tun hat

1988 – heute. Die Berechnungsgrundlage für Ihre Zahnbehandlung (GOZ-Punktwert) wird 35 Jahre lang nicht angepasst.

Mit dieser obigen Plakataktion informiert die Bayerische Zahnärztekammer Patientinnen und Patienten.

Ergänzend informiert die Bayerische Zahnärztekammer mit weiteren Plakatinformationen:

Auch in der Zahnarztpraxis gilt: Qualität hat ihren Preis

Warum ist das so?

  • Die Material- und Laborkosten im Rahmen der zahnmedizinischen Behandlung
    steigen stetig an
  • Inflationsbedingt erhöhen sich die Gesamtausgaben Ihrer Zahnarztpraxis.
  • Die Energiepreise sind extrem in die Höhe geschnellt.
  • Auch in Zukunft soll genügend qualifiziertes Personal für Ihre Behandlung zur Verfügung stehen – der akute Fachkräftemangel macht dies immer schwerer.
  • Aber: Die Berechnungsgrundlage für Ihre Behandlung (GOZ-Punktwert) wurde seit 35 Jahren, also seit 1988 (!), nicht angepasst.

Das bedeutet für Sie:

Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt wird daher wahrscheinlich die Notwendigkeit sehen, den Steigerungsfaktor für bestimmte zahnärztliche Leistungen mit Ihnen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ persönlich zu vereinbaren. Eine solche persönliche Vereinbarung sichert langfristig eine hochwertige Mundgesundheit

Ihre Bayerische Landeszahnärztekammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts